Beamter auf Widerruf im öffentlichen Dienst
Öffentlicher Dienst-ABC
Beamter auf Widerruf ist für viele junge Bewerber der erste Beamtenstatus. Er begegnet dir vor allem dann, wenn du einen beamtenrechtlichen Vorbereitungsdienst absolvierst. Während dieser Zeit wirst du für deine spätere Laufbahn ausgebildet und bist bereits Beamter, allerdings noch nicht dauerhaft verbeamtet. Im Bundesdienst werden Bewerber für einen Vorbereitungsdienst grundsätzlich als Beamte auf Widerruf eingestellt.
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Was bedeutet Beamter auf Widerruf?
Als Beamter auf Widerruf stehst du in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zu deinem Dienstherrn. Typischerweise befindest du dich in einer Laufbahnausbildung und trägst je nach Laufbahn eine Dienstbezeichnung wie Anwärter oder Referendar. Der Vorbereitungsdienst verbindet fachtheoretische und praktische Ausbildungsabschnitte und endet regelmäßig mit einer Laufbahnprüfung oder einer vergleichbaren Abschlussprüfung. Beim Bund kann die Dauer je nach Laufbahn von mindestens sechs Monaten bis zu mehreren Jahren reichen.
Während des Vorbereitungsdienstes erhältst du keine normale Ausbildungsvergütung, sondern Anwärterbezüge nach den jeweils geltenden Besoldungsvorschriften. Wie hoch diese ausfallen, hängt unter anderem von der Laufbahn, dem Dienstherrn und den einschlägigen Besoldungsregelungen ab. Mit dem Status sind bereits beamtenrechtliche Rechte und Pflichten verbunden, etwa die Pflicht zur Verfassungstreue, zu rechtmäßigem Verhalten und zu vollem persönlichen Einsatz.
Wie lange bleibt der Status auf Widerruf bestehen?
Der Status ist an den Ausbildungszweck gebunden. Für Bundesbeamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst endet das Beamtenverhältnis grundsätzlich mit Ablauf des Tages, an dem das Bestehen oder endgültige Nichtbestehen der vorgeschriebenen Prüfung bekannt gegeben wird. Auch das endgültige Nichtbestehen einer vorgeschriebenen Zwischenprüfung kann das Beamtenverhältnis beenden. Für Landes- und Kommunalbeamte gilt das Beamtenstatusgesetz als Rahmen; Einzelheiten können durch Landesrecht anders ausgestaltet sein.
Kann ein Beamter auf Widerruf entlassen werden?
Ja. Der Widerrufsstatus bietet deutlich weniger Bestandsschutz als ein Beamtenverhältnis auf Probe oder auf Lebenszeit. Bundesbeamte auf Widerruf können grundsätzlich jederzeit und ohne Einhaltung einer Entlassungsfrist entlassen werden. Wer sich im Vorbereitungsdienst befindet, soll jedoch grundsätzlich die Gelegenheit erhalten, die Ausbildung zu beenden und die Prüfung abzulegen. Der Begriff Widerruf bedeutet deshalb nicht, dass eine Entlassung beliebig oder ohne rechtlichen Rahmen erfolgt, zeigt aber, dass dieser Beamtenstatus bewusst vorläufig angelegt ist.
Was passiert nach dem Vorbereitungsdienst?
Mit einer bestandenen Laufbahnprüfung besitzt du in der Regel die für die jeweilige Laufbahn erforderliche Befähigung. Eine bestandene Prüfung bedeutet jedoch nicht automatisch, dass du unmittelbar Beamter auf Probe wirst. Ob du übernommen und erneut ernannt wirst, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen, der konkreten Personalentscheidung und gegebenenfalls von freien Stellen ab. Erfolgt die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe, beginnt die nächste Statusstufe auf dem Weg zur möglichen Lebenszeitverbeamtung.
