Dienstherr
Öffentlicher Dienst-ABC
Der Dienstherr ist die juristische Person des öffentlichen Rechts, zu der du als Beamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehst. Vereinfacht gesagt übernimmt der Dienstherr bei Beamten eine Rolle, die bei Tarifbeschäftigten dem Arbeitgeber entspricht. Der Begriff ist jedoch rechtlich eigenständig und gehört zum Beamtenrecht. Dienstherr kann nur eine Stelle sein, die das Recht besitzt, Beamte zu haben.
Wer kann Dienstherr sein?
Zu den Dienstherren gehören insbesondere der Bund, die Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände. Auch bestimmte Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts können Dienstherrnfähigkeit besitzen. Wer dein Dienstherr ist, hängt deshalb davon ab, bei welcher öffentlichen Körperschaft dein Beamtenverhältnis besteht. Arbeitest du zum Beispiel als Bundesbeamter, ist grundsätzlich der Bund dein Dienstherr. Bei einem kommunalen Beamten kann dagegen eine Stadt, Gemeinde oder ein Gemeindeverband Dienstherr sein.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Dienstherr und Dienststelle. Deine Dienststelle ist die Behörde oder Organisationseinheit, bei der du konkret eingesetzt bist. Sie muss nicht mit dem Dienstherrn identisch sein. Auch dein Vorgesetzter ist nicht dein Dienstherr, sondern eine Person, die dir im Rahmen ihrer Zuständigkeit dienstliche Anordnungen erteilen kann.
Rechte und Pflichten im Beamtenverhältnis
Zwischen dir und deinem Dienstherrn bestehen besondere gegenseitige Rechte und Pflichten. Du bist unter anderem zu einem gewissenhaften und uneigennützigen Einsatz für deine dienstlichen Aufgaben verpflichtet. Der Dienstherr hat dir gegenüber eine Fürsorgepflicht und muss dich bei deiner amtlichen Tätigkeit und in deiner Stellung schützen. Zu den beamtenrechtlichen Rahmenbedingungen gehören außerdem die Besoldung, Versorgung und weitere gesetzlich geregelte Leistungen.
Ein Wechsel der Behörde bedeutet nicht automatisch, dass auch der Dienstherr wechselt. Wirst du innerhalb desselben Dienstherrn an einer anderen Stelle eingesetzt, bleibt das bestehende Beamtenverhältnis grundsätzlich bestehen. Bei einer Versetzung zu einem anderen Dienstherrn gelten dagegen besondere beamtenrechtliche Regelungen. Für deine Bewerbung und spätere Laufbahn ist deshalb hilfreich zu wissen, ob du dich beim Bund, einem Land, einer Kommune oder einem anderen dienstherrnfähigen Träger bewirbst.
