Einstellungstermin
Öffentlicher Dienst-ABC
Der Einstellungstermin ist der Zeitpunkt, zu dem du deine Ausbildung, dein duales Studium oder deine neue Tätigkeit im öffentlichen Dienst offiziell beginnst. Er wird vom jeweiligen Arbeitgeber oder Dienstherrn festgelegt und steht häufig bereits in der Stellenausschreibung. Bei Ausbildungs- und Studienplätzen gibt es oft feste Starttermine, während reguläre Stellen teilweise flexibler besetzt werden können.
Wann findet die Einstellung statt?
Viele Ausbildungen und duale Studiengänge im öffentlichen Dienst beginnen zu einem festgelegten Termin, häufig im Spätsommer oder Herbst. Je nach Behörde und Laufbahn sind aber auch andere Einstellungstermine möglich. Bei normalen Stellenausschreibungen wird der gewünschte Eintrittstermin häufig individuell vereinbart oder in der Ausschreibung genannt. Entscheidend sind immer die Angaben des jeweiligen Arbeitgebers.
Zwischen Bewerbung und Einstellung können mehrere Wochen oder Monate liegen. Gerade bei umfangreichen Auswahlverfahren mit Einstellungstest, Vorstellungsgespräch, medizinischer Untersuchung oder weiteren Prüfungen solltest du deshalb mit einem längeren Vorlauf rechnen. Bei bestimmten Laufbahnen kommen außerdem formale Voraussetzungen hinzu, die vor dem Dienstantritt abgeschlossen sein müssen.
Was solltest du beachten?
Prüfe schon bei der Bewerbung, ob der vorgesehene Einstellungstermin für dich passt. Das ist besonders wichtig, wenn du noch zur Schule gehst, eine Kündigungsfrist einhalten musst oder für die neue Stelle umziehen möchtest. Wenn du zu einem genannten Termin nicht beginnen kannst, solltest du frühzeitig nachfragen, ob ein späterer Einstieg möglich ist. Bei fest organisierten Ausbildungs- und Studienjahrgängen lässt sich der Beginn jedoch häufig nicht beliebig verschieben.
Nach einer Zusage erhältst du in der Regel weitere Informationen zum genauen Start, zu erforderlichen Unterlagen und zum Ablauf des ersten Tages. Bei Beamten kann der Beginn zusätzlich mit der Ernennung und der Begründung des Beamtenverhältnisses zusammenhängen. Bei Tarifbeschäftigten ergibt sich der Starttermin aus dem Arbeitsvertrag. Plane den Einstieg deshalb erst verbindlich, wenn dir die entsprechenden Unterlagen vorliegen.
