Entgeltgruppe
Öffentlicher Dienst-ABC
Die Entgeltgruppe bestimmt bei Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst maßgeblich die Höhe des Tabellenentgelts. Sie zeigt, wie eine Tätigkeit nach dem jeweils geltenden Tarifvertrag bewertet ist. Für Beschäftigte bei Bund und Kommunen gilt häufig der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, kurz TVöD. Bei den meisten Ländern kommt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder, kurz TV-L, zur Anwendung. Daneben gibt es für einzelne Bereiche besondere Tarifverträge und Entgeltordnungen.
Inhalte:
Wie wird die Entgeltgruppe bestimmt?
Entscheidend für die Eingruppierung ist grundsätzlich nicht allein dein Berufsabschluss, sondern vor allem die Tätigkeit, die dir übertragen wird. Die Entgeltordnungen enthalten dafür sogenannte Tätigkeitsmerkmale. Sie beschreiben zum Beispiel, welche Fachkenntnisse, Selbstständigkeit, Verantwortung oder Ausbildung für bestimmte Aufgaben erforderlich sind. Erfüllt deine Tätigkeit die Merkmale einer Entgeltgruppe, wirst du entsprechend eingruppiert. Die Entgeltgruppe wird im Arbeitsvertrag angegeben.
Ein bestimmter Abschluss führt deshalb nicht automatisch bei jeder Stelle zu derselben Entgeltgruppe. Eine Ausbildung oder ein Hochschulabschluss kann jedoch Voraussetzung eines Tätigkeitsmerkmals sein. Auch zwei Beschäftigte mit demselben Abschluss können unterschiedlich eingruppiert sein, wenn sie Aufgaben mit unterschiedlichem Anforderungsniveau wahrnehmen.
Entgeltgruppe und Entgeltstufe
Die Entgeltgruppe darfst du nicht mit der Entgeltstufe verwechseln. Die Entgeltgruppe bewertet die Tätigkeit, während die Stufe innerhalb dieser Gruppe vor allem deine einschlägige Berufserfahrung und die zurückgelegten Stufenlaufzeiten berücksichtigt. Die allgemeinen Tabellen des TVöD und TV-L arbeiten grundsätzlich mit den Stufen 1 bis 6. Dadurch kann sich dein Tabellenentgelt im Laufe der Beschäftigung erhöhen, obwohl du in derselben Entgeltgruppe bleibst.
Ein Wechsel in eine höhere Entgeltgruppe wird als Höhergruppierung bezeichnet. Er kommt zum Beispiel infrage, wenn dir dauerhaft höherwertige Tätigkeiten übertragen werden und die tariflichen Voraussetzungen erfüllt sind. Eine längere Beschäftigungsdauer allein führt dagegen nicht automatisch zu einer höheren Entgeltgruppe.
Welche Entgeltgruppen gibt es?
In den allgemeinen Entgelttabellen von TVöD und TV-L reichen die Entgeltgruppen grundsätzlich von 1 bis 15. Daneben gibt es je nach Tarifbereich besondere Gruppen und Tabellen, zum Beispiel für den Sozial- und Erziehungsdienst oder für Pflegekräfte. Welche Entgeltordnung für dich gilt, hängt deshalb vom Arbeitgeber und von deiner Tätigkeit ab.
In Stellenausschreibungen findest du häufig bereits einen Hinweis wie „Entgeltgruppe 9b TVöD“ oder „Entgeltgruppe 11 TV-L“. Diese Angabe hilft dir, die tarifliche Bewertung der Stelle einzuordnen. Die tatsächliche Eingruppierung richtet sich aber nach den übertragenen Aufgaben und den einschlägigen tariflichen Regelungen.
Entgeltgruppe oder Besoldungsgruppe?
Entgeltgruppen gelten für Tarifbeschäftigte. Wenn du Beamter bist, erhältst du dagegen Besoldung und wirst einem Amt mit einer entsprechenden Besoldungsgruppe zugeordnet. Entgeltgruppe und Besoldungsgruppe sind deshalb zwei unterschiedliche Systeme. Wenn du dich im öffentlichen Dienst bewirbst, solltest du zunächst prüfen, ob die Stelle als Tarifbeschäftigung oder als Beamtenstelle ausgeschrieben ist.
