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Öffentlicher Dienst – Ausbildung & Karriere

Erfahrungsstufe

Öffentlicher Dienst-ABC

Die Erfahrungsstufe beeinflusst, wie hoch dein Entgelt oder deine Besoldung innerhalb einer bestimmten Gruppe ausfällt. Dabei musst du zwischen Tarifbeschäftigten und Beamten unterscheiden. Bei Beschäftigten nach TVöD oder TV-L sprechen die Tarifverträge offiziell von Stufen der Entgelttabelle. Bei Beamten wird der Begriff Erfahrungsstufe im Besoldungsrecht verwendet. In beiden Fällen gilt grundsätzlich: Mit zunehmender anrechenbarer Berufserfahrung oder Dienstzeit kann sich die Stufe und damit auch der monatliche Betrag erhöhen.

Erfahrungsstufen bei Tarifbeschäftigten

Bei Tarifbeschäftigten bestimmt zunächst die Entgeltgruppe, welcher Tätigkeitsbewertung deine Stelle zugeordnet ist. Innerhalb dieser Entgeltgruppe entscheidet die Stufe darüber, welcher konkrete Tabellenwert für dich gilt. Im TVöD und TV-L umfassen die Entgeltgruppen 2 bis 15 grundsätzlich sechs Stufen. Die Entgeltgruppe 1 hat abweichende Regelungen. Ohne einschlägige Berufserfahrung erfolgt die Einstellung in der Regel in Stufe 1. Mit einschlägiger Berufserfahrung kann bereits bei der Einstellung eine Zuordnung zu einer höheren Stufe möglich sein.

Als einschlägig gilt insbesondere Berufserfahrung in einer Tätigkeit, die der neuen Aufgabe entspricht oder mit ihr vergleichbar ist. Zusätzlich können Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen weitere berufliche Zeiten berücksichtigen, wenn sie für die neue Tätigkeit förderlich sind. Deshalb ist es sinnvoll, bei einer Bewerbung deine bisherigen Tätigkeiten und Verantwortungsbereiche möglichst nachvollziehbar darzustellen. Ob und in welchem Umfang Zeiten anerkannt werden, richtet sich nach dem anwendbaren Tarifvertrag und dem konkreten Fall.

Wie erfolgt der Stufenaufstieg?

Im regulären Stufensystem von TVöD und TV-L steigst du grundsätzlich nach festgelegten Stufenlaufzeiten auf. Stufe 2 wird nach einem Jahr in Stufe 1 erreicht, Stufe 3 nach zwei Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach drei Jahren in Stufe 3, Stufe 5 nach vier Jahren in Stufe 4 und Stufe 6 nach fünf Jahren in Stufe 5. Für einzelne Beschäftigtengruppen und Tätigkeitsbereiche können Sonderregelungen gelten. Auch Unterbrechungen oder ein Arbeitgeberwechsel können Auswirkungen auf die Stufenlaufzeit oder die Anerkennung einer bereits erreichten Stufe haben.

Erfahrungsstufen bei Beamten

Bei Beamten richtet sich das Grundgehalt nach dem jeweils geltenden Besoldungsrecht. Für Bundesbeamte der Besoldungsordnung A bestehen innerhalb der Besoldungsgruppen mehrere Erfahrungsstufen. Der Aufstieg erfolgt nach gesetzlich festgelegten Erfahrungszeiten. Bestimmte frühere berufliche oder sonstige Zeiten können bei der erstmaligen Stufenfestsetzung berücksichtigt werden. Für Landes- und Kommunalbeamte gelten die Besoldungsgesetze des jeweiligen Landes, sodass sich die Einzelheiten unterscheiden können.

Die Erfahrungsstufe ist deshalb nicht mit der Entgeltgruppe oder Besoldungsgruppe zu verwechseln. Die Gruppe beschreibt deine tarifliche beziehungsweise beamtenrechtliche Einordnung, während die Stufe deine Erfahrung innerhalb dieser Einordnung berücksichtigt. Wenn du ein Stellenangebot vergleichst, solltest du deshalb immer sowohl auf die Gruppe als auch auf die vorgesehene Stufe achten. Gerade bei einem Wechsel in den öffentlichen Dienst kann die Anerkennung deiner bisherigen Berufserfahrung einen deutlichen Unterschied beim Einstiegsgehalt machen.

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