Ernennung
Öffentlicher Dienst-ABC
Die Ernennung ist ein förmlicher beamtenrechtlicher Akt. Sie ist unter anderem notwendig, wenn ein Beamtenverhältnis begründet, in eine andere Art des Beamtenverhältnisses umgewandelt oder ein anderes Amt verliehen wird. Wenn du zum Beispiel nach einem erfolgreichen Auswahlverfahren erstmals in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf, auf Probe oder auf Lebenszeit berufen wirst, geschieht dies durch eine Ernennung. Für Tarifbeschäftigte gibt es keine Ernennung in diesem beamtenrechtlichen Sinn. Ihr Beschäftigungsverhältnis entsteht durch einen Arbeitsvertrag.
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Wie erfolgt eine Ernennung?
Die Ernennung erfolgt durch die Aushändigung einer Ernennungsurkunde. Darin muss bei der erstmaligen Begründung des Beamtenverhältnisses auch angegeben sein, um welche Art des Beamtenverhältnisses es sich handelt. Möglich sind zum Beispiel ein Beamtenverhältnis auf Widerruf, auf Probe oder auf Lebenszeit. Bei der Verleihung eines Amtes muss die Urkunde die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben zur Amtsbezeichnung enthalten.
Beim Bund wird die Ernennung grundsätzlich an dem Tag wirksam, an dem dir die Ernennungsurkunde ausgehändigt wird. In der Urkunde kann ausdrücklich auch ein späterer Zeitpunkt bestimmt sein. Eine rückwirkende Ernennung ist dagegen nicht zulässig. Für Beamte der Länder und Kommunen gelten die entsprechenden Vorgaben des Beamtenstatusgesetzes und ergänzende landesrechtliche Regelungen.
Ernennung bei Einstellung und Beförderung
Eine Ernennung findet nicht nur beim erstmaligen Eintritt in das Beamtenverhältnis statt. Auch der Wechsel von einem Beamtenverhältnis auf Probe in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit erfordert eine Ernennung. Ebenso kann eine Beförderung mit einer Ernennung verbunden sein, wenn dir ein anderes Amt mit höherem Endgrundgehalt und einer anderen Amtsbezeichnung verliehen wird.
Nicht jede berufliche Veränderung ist jedoch automatisch eine Ernennung. Wenn du lediglich einen anderen Dienstposten oder neue Aufgaben erhältst, ohne dass sich dein statusrechtliches Amt entsprechend ändert, liegt deshalb nicht zwingend eine Ernennung vor. Die Begriffe Dienstposten, Beförderung und Ernennung solltest du daher voneinander unterscheiden.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Eine Ernennung darf nur erfolgen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Bei der Auswahl für ein öffentliches Amt sind insbesondere Eignung, Befähigung und fachliche Leistung maßgeblich. Je nach Art des Beamtenverhältnisses und angestrebter Laufbahn kommen weitere Voraussetzungen hinzu, zum Beispiel zur Staatsangehörigkeit, Ausbildung oder gesundheitlichen Eignung. Vor einer Ernennung auf Lebenszeit ist außerdem grundsätzlich eine erfolgreiche Bewährung in der vorgeschriebenen Probezeit erforderlich.
Für dich als Bewerber ist die Ernennung vor allem der rechtlich entscheidende Schritt, mit dem das Beamtenverhältnis oder eine entsprechende statusrechtliche Veränderung wirksam wird. Die Ernennungsurkunde ist deshalb mehr als eine formelle Bestätigung und sollte sorgfältig aufbewahrt werden.
