Führungszeugnis
Öffentlicher Dienst-ABC
Ein Führungszeugnis kann im Bewerbungs- oder Einstellungsverfahren des öffentlichen Dienstes verlangt werden. Es enthält bestimmte im Bundeszentralregister gespeicherte strafrechtliche Entscheidungen und dient dazu, die persönliche Zuverlässigkeit für eine Tätigkeit einzuschätzen. Ob du ein Führungszeugnis vorlegen musst, hängt von der konkreten Stelle und den gesetzlichen oder organisatorischen Vorgaben des Arbeitgebers ab. Nicht bei jeder Bewerbung im öffentlichen Dienst ist ein Führungszeugnis erforderlich. Häufig wird es erst von Bewerbern angefordert, die für eine Einstellung näher in Betracht kommen oder bereits eine Zusage erhalten haben.
Inhalte:
Welche Art von Führungszeugnis wird verlangt?
Es gibt verschiedene Arten von Führungszeugnissen. Für persönliche Zwecke kannst du ein Privatführungszeugnis beantragen und selbst dem vorgesehenen Empfänger vorlegen. Wird ein Führungszeugnis ausdrücklich zur Vorlage bei einer Behörde beantragt, wird es grundsätzlich unmittelbar an diese Behörde übersandt. Deshalb solltest du bei einer Aufforderung genau darauf achten, welche Form verlangt wird und welchen Verwendungszweck du bei der Beantragung angeben musst.
Für bestimmte Tätigkeiten kann ein erweitertes Führungszeugnis erforderlich sein. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen eine gesetzliche Vorschrift dies vorsieht oder eine Tätigkeit mit der Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung von Minderjährigen verbunden ist. Ein erweitertes Führungszeugnis enthält zusätzliche Angaben zu bestimmten Straftaten, die in einem gewöhnlichen Führungszeugnis unter Umständen nicht erscheinen würden. Ob du ein solches Führungszeugnis benötigst, teilt dir der Arbeitgeber oder die zuständige Behörde mit.
Was bedeutet ein Eintrag?
Ein Führungszeugnis ist nicht mit einer vollständigen Auskunft aus dem Bundeszentralregister gleichzusetzen. Nicht jede gespeicherte Verurteilung erscheint automatisch darin. Das Gesetz legt fest, welche Eintragungen aufgenommen werden und welche unter bestimmten Voraussetzungen nicht im Führungszeugnis stehen. Deshalb bedeutet ein Führungszeugnis ohne Eintragungen nicht zwingend, dass im Bundeszentralregister überhaupt keine Informationen vorhanden sind.
Umgekehrt führt ein Eintrag nicht automatisch dazu, dass eine Einstellung im öffentlichen Dienst ausgeschlossen ist. Entscheidend sind unter anderem die Art der Tätigkeit, die konkrete Verurteilung, die gesetzlichen Einstellungsvoraussetzungen und die Frage, ob der Sachverhalt für die vorgesehene Aufgabe relevant ist. Bei sicherheitsrelevanten oder besonders verantwortungsvollen Tätigkeiten können strengere Anforderungen gelten.
Beantragung und Vorlage
Ein Führungszeugnis kannst du unter anderem bei der zuständigen Meldebehörde oder über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz beantragen. Für die Online-Beantragung benötigst du einen geeigneten elektronischen Identitätsnachweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion. Bei einem Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde musst du den Verwendungszweck sowie die genaue Bezeichnung und Anschrift der Behörde angeben. Beantrage das Dokument deshalb erst, wenn du weißt, welche Variante tatsächlich benötigt wird.
Achte außerdem darauf, ob der Arbeitgeber Vorgaben zum Ausstellungsdatum macht. In Bewerbungsverfahren wird häufig ein aktuelles Führungszeugnis verlangt. Wenn es für deine Einstellung erforderlich ist, erhältst du normalerweise rechtzeitig eine entsprechende Aufforderung. Du musst deshalb nicht vorsorglich für jede Bewerbung ein Führungszeugnis beantragen.
