Gehaltsstufen
Öffentlicher Dienst-ABC
Mit Gehaltsstufen sind im öffentlichen Dienst meist die einzelnen Stufen innerhalb einer Entgelt- oder Besoldungsgruppe gemeint. Sie beeinflussen, wie hoch dein monatliches Tabellenentgelt oder Grundgehalt ausfällt. Die Stufe ist dabei nicht dasselbe wie die Entgeltgruppe oder Besoldungsgruppe. Während die Gruppe vor allem von deiner Tätigkeit oder deinem Amt abhängt, richtet sich die Stufe in erster Linie nach deiner Berufserfahrung beziehungsweise nach anrechenbaren Erfahrungszeiten.
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Gehaltsstufen bei Tarifbeschäftigten
Bei Tarifbeschäftigten spricht man tarifrechtlich von Stufen der Entgelttabelle. Im TVöD für Bund und Kommunen sowie im TV-L für die Länder umfassen die meisten Entgeltgruppen sechs Stufen. Mit zunehmender einschlägiger Berufserfahrung steigst du innerhalb deiner Entgeltgruppe in höhere Stufen auf. Dadurch erhöht sich dein Tabellenentgelt, obwohl deine Entgeltgruppe unverändert bleiben kann.
Bei einer Neueinstellung ist besonders wichtig, ob und in welchem Umfang frühere Berufserfahrung anerkannt wird. Einschlägige Berufserfahrung kann dazu führen, dass du nicht in der ersten Stufe beginnst. Unter bestimmten Voraussetzungen können Arbeitgeber auch weitere förderliche Zeiten berücksichtigen. Die genaue Einstufung richtet sich nach dem jeweils geltenden Tarifvertrag und deinem individuellen beruflichen Werdegang.
Wie funktioniert der Stufenaufstieg?
Der Aufstieg in die nächste Stufe erfolgt normalerweise nach festgelegten Stufenlaufzeiten. Im regulären TVöD erreichst du die Stufe 2 nach einem Jahr in Stufe 1. Danach verlängern sich die Laufzeiten schrittweise. Für einzelne Beschäftigtengruppen und besondere Tarifbereiche können abweichende Regelungen gelten. Auch im TV-L gibt es feste Laufzeiten, die den weiteren Stufenaufstieg bestimmen.
Ein Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber im öffentlichen Dienst bedeutet nicht automatisch, dass deine bisherige Stufe unverändert übernommen wird. Entscheidend ist, welche tariflichen Regeln bei der Neueinstellung gelten und welche Berufserfahrung anerkannt wird. Wenn du bereits Berufserfahrung mitbringst, solltest du die Stufenzuordnung deshalb möglichst vor Abschluss des Arbeitsvertrags klären.
Stufen bei Beamten
Bei Beamten wird das Grundgehalt ebenfalls häufig durch Erfahrungsstufen bestimmt. Für Bundesbeamte der Besoldungsordnung A sieht das Bundesbesoldungsrecht einen Aufstieg nach bestimmten Erfahrungszeiten vor. Bei der ersten Festsetzung können außerdem gesetzlich anerkannte frühere Tätigkeiten und weitere berücksichtigungsfähige Zeiten eine Rolle spielen. Für Landes- und Kommunalbeamte gelten die Besoldungsgesetze des jeweiligen Bundeslandes, sodass sich die Zahl der Stufen sowie die Laufzeiten und Anrechnungsregeln unterscheiden können.
Bei Tarifbeschäftigten bestimmen Entgeltgruppe und Stufe gemeinsam das Tabellenentgelt. Bei Beamten ergibt sich das Grundgehalt aus der Besoldungsgruppe und der jeweils maßgeblichen Stufe. Zusätzliche Zulagen oder andere Entgelt- und Besoldungsbestandteile können unabhängig davon hinzukommen.
