Gewerkschaft
Öffentlicher Dienst-ABC
Eine Gewerkschaft vertritt die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen ihrer Mitglieder. Auch Beschäftigte im öffentlichen Dienst können sich gewerkschaftlich organisieren. Das gilt sowohl für Tarifbeschäftigte als auch für Beamtinnen und Beamte. Die sogenannte Koalitionsfreiheit ist im Grundgesetz geschützt. Sie umfasst das Recht, Vereinigungen zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zu bilden und ihnen beizutreten.
Inhalte:
Welche Aufgaben hat eine Gewerkschaft?
Für Tarifbeschäftigte spielen Gewerkschaften vor allem bei Tarifverhandlungen eine wichtige Rolle. Sie verhandeln mit den Arbeitgebern zum Beispiel über Entgelte, Arbeitszeiten, Urlaub und weitere Arbeitsbedingungen. Im öffentlichen Dienst gehören ver.di und die im dbb beamtenbund und tarifunion zusammengeschlossenen Fachgewerkschaften zu den bekannten Interessenvertretungen. Welche Gewerkschaft für dich infrage kommt, hängt unter anderem von deinem Beruf und deinem Tätigkeitsbereich ab.
Gewerkschaften vertreten außerdem politische und berufliche Interessen ihrer Mitglieder, informieren über Entwicklungen im Arbeits- und Dienstrecht und können je nach Organisation weitere Leistungen wie Beratung, Rechtsschutz oder Fortbildungsangebote anbieten. Welche Leistungen mit einer Mitgliedschaft verbunden sind, unterscheidet sich von Gewerkschaft zu Gewerkschaft.
Tarifbeschäftigte und Beamte
Bei Tarifbeschäftigten können Gewerkschaften Tarifverträge abschließen und im Rahmen rechtmäßiger Arbeitskämpfe zu Streiks aufrufen. Tarifverträge wie der TVöD oder der TV-L regeln für große Teile des öffentlichen Dienstes wichtige Beschäftigungsbedingungen. Für Beamtinnen und Beamte gelten dagegen keine Tarifverträge für Besoldung und Dienstbedingungen. Diese werden durch Gesetze und Verordnungen geregelt.
Beamte dürfen trotzdem Mitglied einer Gewerkschaft sein und ihre Interessen gemeinsam vertreten. Sie unterliegen jedoch einem beamtenrechtlichen Streikverbot. Gewerkschaften setzen sich für ihre beamteten Mitglieder deshalb auf anderen Wegen ein, zum Beispiel durch Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben, Gespräche mit Politik und Verwaltung oder Unterstützung in dienstrechtlichen Fragen.
Gewerkschaft und Personalrat sind nicht dasselbe
Eine Gewerkschaft solltest du nicht mit dem Personalrat verwechseln. Der Personalrat ist die gesetzlich vorgesehene Interessenvertretung der Beschäftigten innerhalb einer konkreten Dienststelle. Er wird von den Beschäftigten gewählt und besitzt bestimmte Beteiligungsrechte bei personellen, sozialen und organisatorischen Maßnahmen. Eine Gewerkschaft ist dagegen eine eigenständige Organisation, der du freiwillig beitreten kannst.
Ob eine Gewerkschaftsmitgliedschaft für dich sinnvoll ist, hängt von deinen persönlichen Erwartungen und deinem beruflichen Umfeld ab. Wenn du dich dafür interessierst, solltest du vergleichen, welche Gewerkschaften deinen Tätigkeitsbereich vertreten, welche Leistungen sie anbieten und wie hoch der Mitgliedsbeitrag ist. Im öffentlichen Dienst können Gewerkschaften sowohl für Tarifbeschäftigte als auch für Beamte eine wichtige Interessenvertretung sein.
