Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
Öffentlicher Dienst-ABC
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung, kurz JAV, vertritt in Dienststellen des öffentlichen Dienstes die Interessen junger Beschäftigter und von Personen in beruflicher Ausbildung. Sie ist damit eine wichtige Anlaufstelle, wenn du während deiner Ausbildung Fragen, Probleme oder Verbesserungsvorschläge hast. Die JAV arbeitet eng mit dem Personalrat zusammen und bringt dort insbesondere Themen ein, die Ausbildung, Arbeitsbedingungen und die Interessen der von ihr vertretenen Beschäftigten betreffen. Welche Regelungen genau gelten, hängt davon ab, ob du beim Bund, einem Land oder einer Kommune beschäftigt bist.
Inhalte:
Welche Aufgaben hat die JAV?
Zu den Aufgaben der JAV gehört es, Maßnahmen beim Personalrat anzuregen, die jungen Beschäftigten und Auszubildenden zugutekommen. Sie achtet außerdem darauf, dass einschlägige Gesetze, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und andere Regelungen eingehalten werden. Wenn du eine Anregung oder Beschwerde hast, kannst du dich an die JAV wenden. Hält sie dein Anliegen für berechtigt, kann sie beim Personalrat darauf hinwirken, dass eine Lösung gefunden wird, und dich über den Stand der Angelegenheit informieren.
Typische Themen sind zum Beispiel die Qualität der Ausbildung, Arbeits- und Ausbildungsbedingungen, Probleme mit Ausbildungsabläufen oder Fragen zur Übernahme. Die JAV entscheidet solche Angelegenheiten allerdings nicht allein. Sie bringt die Interessen der Betroffenen gegenüber dem Personalrat ein und arbeitet mit ihm zusammen.
Wer darf wählen und kandidieren?
Für Bundesdienststellen regelt das Bundespersonalvertretungsgesetz, wer die JAV wählen darf und wer selbst kandidieren kann. Wahlberechtigt sind dort Beschäftigte, die am Wahltag noch nicht 18 Jahre alt sind oder sich in einer beruflichen Ausbildung befinden. Wählbar sind Beschäftigte, die am Wahltag noch nicht 26 Jahre alt sind oder sich in einer beruflichen Ausbildung befinden. Eine JAV wird in einer Bundesdienststelle gebildet, wenn dort ein Personalrat besteht und in der Regel mindestens fünf entsprechend wahlberechtigte Beschäftigte vorhanden sind.
Die regelmäßigen JAV-Wahlen im Bundesdienst finden alle zwei Jahre statt. Für Landes- und Kommunalverwaltungen gelten die jeweiligen Personalvertretungsgesetze der Länder. Altersgrenzen, Wahltermine und weitere Einzelheiten können deshalb von den Bundesregelungen abweichen.
Zusammenarbeit mit dem Personalrat
Die JAV ist keine vom Personalrat unabhängige zweite Personalvertretung. Viele ihrer Rechte werden gemeinsam mit oder über den Personalrat wahrgenommen. Im Bundesdienst muss der Personalrat die JAV rechtzeitig und umfassend informieren, wenn sie die Informationen für ihre Aufgaben benötigt. Geht es in Besprechungen zwischen Dienststellenleitung und Personalrat besonders um junge Beschäftigte oder Auszubildende, muss die JAV hinzugezogen werden.
Zusätzlich führt die JAV im Bundesdienst grundsätzlich einmal pro Kalenderjahr eine Jugend- und Auszubildendenversammlung durch. Dort können aktuelle Themen aus Ausbildung und Arbeitsalltag besprochen werden. Wenn du selbst in einer JAV mitarbeitest, kannst du damit aktiv dazu beitragen, die Interessen der Auszubildenden und jungen Beschäftigten in deiner Dienststelle zu vertreten.
