Justiz: duales Studium
Öffentlicher Dienst-ABC
Mit einem dualen Studium in der Justiz verbindest du ein Hochschulstudium mit festen Praxisphasen bei Gerichten, Staatsanwaltschaften, im Justizvollzug oder in anderen Bereichen der Landesjustiz. Welche Studiengänge angeboten werden, unterscheidet sich je nach Bundesland. Besonders verbreitet ist das duale Studium der Rechtspflege, das dich auf eine verantwortungsvolle Tätigkeit als Rechtspflegerin oder Rechtspfleger vorbereitet. Daneben gibt es in einzelnen Ländern weitere duale Studienmöglichkeiten, zum Beispiel in der Justizverwaltung, im Justizvollzug oder in der Verwaltungsinformatik.
Inhalte:
Duales Studium der Rechtspflege
Das Studium der Rechtspflege dauert in vielen Bundesländern drei Jahre und verbindet fachwissenschaftliche Studienabschnitte mit praktischer Ausbildung bei Gerichten und Staatsanwaltschaften. Du beschäftigst dich intensiv mit verschiedenen Rechtsgebieten und lernst, gerichtliche Verfahren selbstständig zu bearbeiten. Zu den späteren Aufgaben können zum Beispiel Entscheidungen in Grundbuch-, Nachlass-, Betreuungs-, Vollstreckungs- oder Insolvenzangelegenheiten gehören. Welche Aufgaben du konkret übernimmst, richtet sich nach deinem späteren Einsatzbereich.
Während des Studiums bist du in der Regel bereits Beamter auf Widerruf und erhältst Anwärterbezüge. Nach erfolgreichem Abschluss trägst du je nach Bundesland und Studienmodell häufig die Bezeichnung Diplom-Rechtspflegerin oder Diplom-Rechtspfleger mit dem Zusatz FH. Die genaue Gestaltung des Studiums, die zuständige Hochschule und die Praxisstellen unterscheiden sich zwischen den Ländern.
Weitere duale Studiengänge in der Justiz
Die Justiz bietet je nach Bundesland noch weitere Studienwege an. In Nordrhein-Westfalen gibt es zum Beispiel ein duales Studium zum Diplom-Verwaltungswirt beziehungsweise zur Diplom-Verwaltungswirtin im Justizvollzug. Andere Länder bieten Studiengänge mit Schwerpunkt Verwaltungsinformatik oder weitere verwaltungsbezogene Studienrichtungen an. Dadurch kannst du auch dann in der Justiz arbeiten, wenn dein Schwerpunkt stärker auf Organisation, Verwaltung oder IT als auf Rechtspflege liegt.
Ob du während eines solchen Studiums im Beamtenverhältnis auf Widerruf stehst oder einen anderen vertraglichen Status hast, hängt vom jeweiligen Studienangebot ab. Auch Abschluss, Studiendauer und spätere Laufbahn sind nicht überall gleich geregelt. Maßgeblich ist deshalb immer die konkrete Ausschreibung.
Voraussetzungen und Bewerbung
Für ein duales Studium brauchst du grundsätzlich eine Hochschulzugangsberechtigung. Je nach Bundesland und Studiengang können außerdem beamtenrechtliche Voraussetzungen gelten, zum Beispiel zur Staatsangehörigkeit, gesundheitlichen Eignung oder zu Altersgrenzen. Hinzu kommen persönliche Anforderungen wie Verantwortungsbewusstsein, sorgfältiges Arbeiten, Entscheidungsfähigkeit und Interesse an rechtlichen oder verwaltungsbezogenen Themen.
Die Bewerbung läuft normalerweise über die zuständige Justizverwaltung oder eine von ihr benannte Einstellungsbehörde. Je nach Bundesland kann das Auswahlverfahren unterschiedlich aufgebaut sein und zum Beispiel einen schriftlichen oder computergestützten Test sowie ein persönliches Gespräch enthalten. Achte besonders auf die Bewerbungsfristen, denn die Auswahl beginnt häufig lange vor dem eigentlichen Studienstart.
Berufliche Perspektiven
Nach dem Studium stehen dir je nach Fachrichtung unterschiedliche Einsatzbereiche offen. Als Rechtspflegerin oder Rechtspfleger arbeitest du zum Beispiel bei Amts- und Landgerichten oder Staatsanwaltschaften und triffst in vielen Bereichen eigenverantwortliche Entscheidungen. In verwaltungs- oder IT-orientierten Studiengängen kannst du Aufgaben in Organisation, Personal, Digitalisierung oder Informationstechnik übernehmen. Ein duales Studium in der Justiz bietet dir damit einen direkten Einstieg in den öffentlichen Dienst und verbindet wissenschaftliches Lernen von Anfang an mit praktischer Berufserfahrung.
