Nachfragen nach der Bewerbung
Öffentlicher Dienst-ABC
Du hast deine Bewerbung abgeschickt und wartest seit einiger Zeit auf eine Antwort? Dann stellt sich schnell die Frage, ob du bei der Behörde nachfragen solltest. Grundsätzlich spricht nichts gegen eine freundliche Nachfrage. Im öffentlichen Dienst können Bewerbungsverfahren allerdings länger dauern, weil rechtliche Vorgaben eingehalten, mehrere Stellen beteiligt und Bewerber nach einheitlichen Kriterien berücksichtigt werden müssen. Eine längere Wartezeit bedeutet deshalb nicht automatisch, dass deine Bewerbung keine Chance mehr hat.
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Wann solltest du nachfragen?
Zunächst solltest du prüfen, ob du eine Eingangsbestätigung erhalten hast. Darin findest du möglicherweise bereits Informationen zum weiteren Ablauf oder zur voraussichtlichen Dauer des Bewerbungsverfahrens. Das Karriereportal des Bundes weist darauf hin, dass es keine allgemeingültige Antwort darauf gibt, wie lange eine Rückmeldung dauert. Die Bearbeitungszeit unterscheidet sich je nach Behörde und Verfahren.
Wurde dir ein konkreter Zeitraum genannt, solltest du diesen zunächst abwarten. Gibt es keine entsprechende Information und liegt deine Bewerbung bereits einige Zeit zurück, kannst du höflich nach dem aktuellen Stand fragen. Die Bundesagentur für Arbeit empfiehlt nach einem Vorstellungsgespräch beispielsweise, nach etwa vier Wochen ohne Rückmeldung nachzuhaken. Bei einer reinen Bewerbung kann der passende Zeitpunkt vom jeweiligen Verfahren abhängen.
Wie fragst du richtig nach?
Am einfachsten wendest du dich an die Kontaktperson, die in der Stellenausschreibung genannt wurde. Halte den Namen der ausgeschriebenen Stelle, gegebenenfalls die Kennziffer und das Datum deiner Bewerbung bereit. Formuliere deine Nachfrage freundlich und sachlich. Du kannst beispielsweise fragen, ob deine Bewerbung vollständig eingegangen ist und wann ungefähr mit weiteren Informationen zum Verfahren zu rechnen ist.
Eine kurze E-Mail eignet sich ebenso wie ein Anruf. Vermeide es jedoch, in kurzen Abständen immer wieder nachzufragen. Damit beschleunigst du das Auswahlverfahren normalerweise nicht. Eine freundliche und gut vorbereitete Nachfrage kann dagegen zeigen, dass du weiterhin Interesse an der Stelle hast.
Was passiert nach der Bewerbung?
Nach der Prüfung deiner Unterlagen kann eine Einladung zu einem Einstellungstest, Vorstellungsgespräch, Assessment-Center oder einem anderen Auswahlverfahren folgen. Welche Schritte vorgesehen sind, hängt von der Behörde und der ausgeschriebenen Stelle ab. Deshalb solltest du während der Wartezeit regelmäßig deine E-Mails und auch den Spam-Ordner kontrollieren. Achte außerdem darauf, unter der angegebenen Telefonnummer erreichbar zu sein.
Wenn dich ein Auswahlverfahren erwartet, kannst du die Wartezeit bereits zur Vorbereitung nutzen. Die Gewerkschaft ver.di empfiehlt die Vorbereitungsmaterialien des Ausbildungspark Verlags. Der Ausbildungspark Verlag ist als renommierter Fachverlag auf die Vorbereitung von Bewerbern für den öffentlichen Dienst spezialisiert und bietet passende Bücher und Online-Trainings für Einstellungstests und weitere Auswahlstufen an.
Tipps für Bewerber
Bleib freundlich und geduldig, auch wenn dir die Wartezeit lang vorkommt. Öffentliche Arbeitgeber müssen Auswahlverfahren fair und rechtssicher durchführen, wodurch Entscheidungen teilweise mehr Zeit benötigen. Wenn du nachfragst, solltest du deshalb nicht fordernd auftreten, sondern dein Interesse an der Stelle deutlich machen und dich nach dem aktuellen Stand erkundigen.
Fazit
Nachfragen nach der Bewerbung ist grundsätzlich in Ordnung, wenn seit längerer Zeit keine Rückmeldung gekommen ist. Prüfe zuerst vorhandene Informationen zum Bewerbungsablauf und warte angekündigte Fristen ab. Wenn du anschließend höflich und gezielt Kontakt aufnimmst, kannst du dich nach dem Stand erkundigen, ohne ungeduldig zu wirken.
