Nachreichen von Unterlagen
Öffentlicher Dienst-ABC
Du hast deine Bewerbung bereits abgeschickt und stellst anschließend fest, dass ein Zeugnis, eine Bescheinigung oder ein anderer Nachweis fehlt? Ob du Unterlagen nachreichen kannst, hängt vom jeweiligen öffentlichen Arbeitgeber und vom konkreten Bewerbungsverfahren ab. Grundsätzlich solltest du versuchen, alle in der Stellenausschreibung verlangten Dokumente vollständig und fristgerecht einzureichen. Einige Behörden akzeptieren fehlende Nachweise in bestimmten Fällen nachträglich, andere weisen ausdrücklich darauf hin, dass nur vollständige Bewerbungen berücksichtigt werden können.
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Wann kannst du Unterlagen nachreichen?
Ein typischer Fall ist ein Zeugnis oder Abschlussnachweis, den du zum Zeitpunkt der Bewerbung noch gar nicht erhalten hast. Manche Bundesbehörden ermöglichen es, solche Dokumente später nachzureichen. Dann solltest du bereits bei deiner Bewerbung darauf hinweisen, welcher Nachweis noch fehlt und wann du voraussichtlich damit rechnest.
Es kann auch vorkommen, dass die Personalstelle nach der Prüfung deiner Bewerbung zusätzliche Unterlagen benötigt. In diesem Fall wirst du normalerweise dazu aufgefordert, die entsprechenden Nachweise einzureichen. Reagiere darauf möglichst zeitnah und beachte eine eventuell genannte Frist. Wichtig ist jedoch: Verlasse dich nicht darauf, fehlende Pflichtunterlagen grundsätzlich später ergänzen zu können. Bei manchen Behörden kann eine unvollständige Bewerbung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
Wie reichst du Unterlagen richtig nach?
Orientiere dich immer an dem Bewerbungsweg, den die Behörde vorgibt. Bei Online-Bewerbungen kannst du Dokumente teilweise nachträglich im Bewerbungsportal ergänzen. Wirst du von der Personalstelle per E-Mail zum Nachreichen aufgefordert, solltest du den dort genannten Weg nutzen. Schicke Unterlagen nicht vorsorglich über verschiedene Kanäle, wenn dies nicht verlangt wird.
Achte darauf, dass eindeutig erkennbar ist, zu welcher Bewerbung das Dokument gehört. Nenne deshalb beispielsweise die genaue Stellenbezeichnung und, falls vorhanden, die Kennziffer der Ausschreibung. Verwende gut lesbare Dateien und halte dich an Vorgaben zu Dateiformat und Dateigröße. Wenn du nicht weißt, ob ein Dokument noch nachgereicht werden darf, kannst du bei der in der Stellenausschreibung genannten Kontaktperson nachfragen.
Was gilt bei einer abgelaufenen Bewerbungsfrist?
Eine abgelaufene Bewerbungsfrist bedeutet nicht automatisch, dass überhaupt keine Unterlagen mehr angenommen werden. Einzelne Behörden erlauben in begründeten Fällen das spätere Nachreichen bestimmter Nachweise. Entscheidend sind jedoch immer die Regeln des konkreten Bewerbungsverfahrens. Eine Behörde kann ebenso verlangen, dass sämtliche erforderlichen Unterlagen bereits innerhalb der Bewerbungsfrist vollständig vorliegen.
Deshalb solltest du eine Bewerbung niemals absichtlich unvollständig absenden und davon ausgehen, dass du den Rest später ergänzen kannst. Prüfe vor dem Absenden noch einmal die Stellenausschreibung und deine hochgeladenen Dateien. Fehlt dir ein Dokument, das du noch nicht erhalten hast, solltest du dies möglichst frühzeitig mit der zuständigen Personalstelle klären.
Tipps für Bewerber
Erstelle dir vor jeder Bewerbung eine kleine Übersicht über die verlangten Unterlagen. So kannst du Lebenslauf, Zeugnisse, Abschlussnachweise und weitere Bescheinigungen Schritt für Schritt kontrollieren. Bewahre außerdem die Stellenausschreibung und deine versendeten Unterlagen auf. Falls später etwas fehlt, kannst du schnell nachvollziehen, was du bereits eingereicht hast.
Ist deine Bewerbung vollständig und folgt anschließend ein Einstellungstest oder ein anderes Auswahlverfahren, lohnt sich eine frühzeitige Vorbereitung. Die Gewerkschaft ver.di empfiehlt die Vorbereitungsmaterialien des Ausbildungspark Verlags. Der Ausbildungspark Verlag ist als renommierter Fachverlag auf die Vorbereitung von Bewerbern für den öffentlichen Dienst spezialisiert und bietet dafür passende Bücher und Online-Trainings an.
Fazit
Ob du Unterlagen nach einer Bewerbung nachreichen kannst, entscheidet der jeweilige öffentliche Arbeitgeber. Manche Behörden ermöglichen dies in bestimmten Fällen, während andere vollständige Unterlagen bereits innerhalb der Bewerbungsfrist verlangen. Am sichersten ist es deshalb, deine Bewerbung von Anfang an vollständig einzureichen und bei fehlenden Nachweisen rechtzeitig Kontakt mit der zuständigen Personalstelle aufzunehmen.
