Nachteilsausgleich
Öffentlicher Dienst-ABC
Ein Nachteilsausgleich soll dafür sorgen, dass du trotz einer Behinderung oder längerfristigen gesundheitlichen Beeinträchtigung unter fairen Bedingungen an einer Prüfung oder einem Auswahlverfahren teilnehmen kannst. Dabei werden nicht die fachlichen Anforderungen reduziert. Du musst grundsätzlich dieselben Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen wie andere Bewerber. Angepasst werden vielmehr die Bedingungen, unter denen du deine Leistung erbringst. Ein Nachteilsausgleich ist deshalb kein Vorteil gegenüber anderen Teilnehmern, sondern soll bestehende Nachteile ausgleichen.
Inhalte:
Nachteilsausgleich im Auswahlverfahren
Auch bei Einstellungstests und Auswahlverfahren im öffentlichen Dienst kann ein Nachteilsausgleich möglich sein. Wie er konkret aussieht, richtet sich nach deiner individuellen Beeinträchtigung und nach dem jeweiligen Test. Möglich sind zum Beispiel eine längere Bearbeitungszeit, zusätzliche Pausen, ein ruhiger Prüfungsraum, größere Schrift oder die Nutzung bestimmter technischer Hilfsmittel. Bei einer Hör- oder Sehbeeinträchtigung können ebenfalls geeignete Unterstützungen vorgesehen werden.
Welche Maßnahmen tatsächlich genehmigt werden, entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall. Entscheidend ist, welche Einschränkung durch deine Beeinträchtigung entsteht und welche Anpassung notwendig ist, damit du deine tatsächlichen Fähigkeiten zeigen kannst. Der Nachteilsausgleich darf dabei nicht dazu führen, dass wesentliche Anforderungen der angestrebten Tätigkeit oder Prüfung entfallen.
Wie beantragst du einen Nachteilsausgleich?
Wenn du einen Nachteilsausgleich benötigst, solltest du dich möglichst frühzeitig an die Behörde oder die in der Stellenausschreibung genannte Kontaktperson wenden. Warte damit nicht bis zum Tag des Einstellungstests. Die Behörde benötigt ausreichend Zeit, um deinen Antrag zu prüfen und notwendige Hilfsmittel oder organisatorische Anpassungen vorzubereiten.
Welche Nachweise verlangt werden, kann sich je nach Behörde unterscheiden. Möglich sind beispielsweise ein ärztliches Attest, eine fachärztliche Bescheinigung oder andere geeignete Unterlagen. Häufig muss daraus hervorgehen, wie sich deine Beeinträchtigung auf die konkrete Prüfungssituation auswirkt und welche Unterstützung sinnvoll ist. Ein Nachteilsausgleich wird deshalb grundsätzlich individuell betrachtet.
Schwerbehinderung bei einer Bewerbung im öffentlichen Dienst
Für schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Bewerber gelten bei öffentlichen Arbeitgebern zusätzliche gesetzliche Regelungen. Bewirbst du dich mit einer Schwerbehinderung bei einem öffentlichen Arbeitgeber und fehlt dir die fachliche Eignung nicht offensichtlich, musst du grundsätzlich zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden. Diese besondere Einladungspflicht ist jedoch nicht dasselbe wie ein Nachteilsausgleich.
Im Bewerbungsverfahren kann außerdem die Schwerbehindertenvertretung beteiligt werden. Bei Fragen zu notwendigen Anpassungen im Auswahlverfahren kann sie eine wichtige Anlaufstelle sein. Informationen dazu findest du häufig bereits in der Stellenausschreibung oder auf der Karriereseite der jeweiligen Behörde.
Tipps für Bewerber
Informiere dich möglichst schon bei der Bewerbung darüber, an wen du dich wegen eines Nachteilsausgleichs wenden kannst. Beschreibe frühzeitig und konkret, welche Unterstützung du benötigst. Je genauer die zuständige Stelle weiß, welche Auswirkungen deine Beeinträchtigung auf die Prüfung hat, desto besser kann eine passende Lösung vorbereitet werden.
Auf die fachlichen Inhalte des Einstellungstests solltest du dich trotz Nachteilsausgleich genauso sorgfältig vorbereiten. Die Gewerkschaft ver.di empfiehlt die Vorbereitungsmaterialien des Ausbildungspark Verlags. Der Ausbildungspark Verlag ist als renommierter Fachverlag auf die Vorbereitung von Bewerbern für den öffentlichen Dienst spezialisiert und bietet dafür passende Bücher und Online-Trainings an.
Fazit
Ein Nachteilsausgleich soll dir ermöglichen, deine tatsächlichen Fähigkeiten unter fairen Bedingungen zu zeigen. Die Anforderungen des Auswahlverfahrens bleiben bestehen, während die Prüfungsbedingungen an deine individuelle Situation angepasst werden können. Wenn du Unterstützung benötigst, solltest du dich frühzeitig an den jeweiligen öffentlichen Arbeitgeber wenden und die erforderlichen Nachweise rechtzeitig einreichen.
