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Öffentlicher Dienst – Ausbildung & Karriere

Netto-Gehalt

Öffentlicher Dienst-ABC

Das Netto-Gehalt ist der Betrag, der nach den Abzügen von deinem Brutto-Gehalt übrig bleibt. Wenn in einer Stellenausschreibung oder Entgelttabelle des öffentlichen Dienstes ein Gehalt angegeben wird, handelt es sich normalerweise um einen Bruttobetrag. Dieser Betrag landet also nicht vollständig auf deinem Konto. Als Tarifbeschäftigter werden unter anderem Lohnsteuer und Beiträge zur Sozialversicherung abgezogen.

Wie hoch dein Netto-Gehalt tatsächlich ausfällt, hängt von mehreren persönlichen Faktoren ab. Dazu gehören beispielsweise deine Steuerklasse, dein Brutto-Gehalt, deine Krankenversicherung, mögliche Kinder, eine Kirchensteuerpflicht und weitere steuerliche Merkmale. Deshalb können zwei Beschäftigte mit demselben Brutto-Gehalt unterschiedliche Nettobeträge erhalten. Für die Berechnung der Lohnsteuer stellt das Bundesministerium der Finanzen einen offiziellen Lohnsteuerrechner bereit.

Welche Abzüge gibt es vom Brutto-Gehalt?

Als sozialversicherungspflichtiger Tarifbeschäftigter zahlst du grundsätzlich Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Beiträge werden zusammen mit den Steuern direkt über die Gehaltsabrechnung berücksichtigt. Dein Arbeitgeber übernimmt bei den meisten Sozialversicherungsbeiträgen ebenfalls einen Anteil.

Im Jahr 2026 beträgt der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung 18,6 Prozent und zur Arbeitslosenversicherung 2,6 Prozent. Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen davon grundsätzlich jeweils die Hälfte. In der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt der allgemeine Beitragssatz 14,6 Prozent. Hinzu kommt der Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt 2026 bei 2,9 Prozent. In der Pflegeversicherung beträgt der allgemeine Beitragssatz 3,6 Prozent. Für Kinderlose ab 23 Jahren kommt ein Zuschlag von 0,6 Prozent hinzu. Für Sachsen gelten bei der Aufteilung des Pflegeversicherungsbeitrags besondere Regelungen.

Beispielaufgabe: Vom Brutto zum Netto

Du arbeitest als Tarifbeschäftigter im öffentlichen Dienst und verdienst 3.000 Euro brutto im Monat. Für die Aufgabe nehmen wir an, dass du gesetzlich krankenversichert, älter als 23 Jahre und kinderlos bist und nicht in Sachsen arbeitest. Als Zusatzbeitrag der Krankenversicherung verwenden wir den durchschnittlichen Wert von 2,9 Prozent für 2026.

Damit die Aufgabe übersichtlich bleibt, wird die monatliche Lohnsteuer mit 250 Euro vorgegeben. In der Praxis wird die Lohnsteuer nicht einfach mit einem festen Prozentsatz vom Brutto-Gehalt berechnet, sondern hängt von deinen persönlichen Steuermerkmalen ab. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag werden in diesem vereinfachten Beispiel nicht berücksichtigt.

Schritt 1: Rentenversicherung berechnen

Dein Arbeitnehmeranteil beträgt 9,3 Prozent:

3.000 Euro × 9,3 % = 279 Euro

Schritt 2: Arbeitslosenversicherung berechnen

Dein Arbeitnehmeranteil beträgt 1,3 Prozent:

3.000 Euro × 1,3 % = 39 Euro

Schritt 3: Krankenversicherung berechnen

Vom allgemeinen Beitragssatz entfallen 7,3 Prozent auf dich. Hinzu kommt in unserem Beispiel die Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitrags von 2,9 Prozent, also 1,45 Prozent.

Damit beträgt dein angenommener Arbeitnehmeranteil insgesamt 8,75 Prozent:

3.000 Euro × 8,75 % = 262,50 Euro

Schritt 4: Pflegeversicherung berechnen

Als kinderlose Person ab 23 Jahren zahlst du außerhalb Sachsens in diesem Beispiel einen Arbeitnehmeranteil von insgesamt 2,4 Prozent:

3.000 Euro × 2,4 % = 72 Euro

Schritt 5: Sozialversicherungsbeiträge zusammenrechnen

279 Euro + 39 Euro + 262,50 Euro + 72 Euro = 652,50 Euro

Von deinem Brutto-Gehalt werden in unserem Beispiel also 652,50 Euro Sozialversicherungsbeiträge abgezogen.

Schritt 6: Lohnsteuer abziehen

Für die Aufgabe ist eine Lohnsteuer von 250 Euro vorgegeben.

Nun rechnest du:

3.000 Euro Brutto-Gehalt
− 652,50 Euro Sozialversicherungsbeiträge
− 250 Euro Lohnsteuer
= 2.097,50 Euro Netto-Gehalt

In diesem vereinfachten Beispiel bleiben dir von 3.000 Euro brutto also 2.097,50 Euro netto.

Warum ist das nur ein Beispiel?

Eine echte Gehaltsabrechnung ist umfangreicher. Bereits ein abweichender Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse verändert den Nettobetrag. Auch Steuerklasse, Kirchensteuer, Kinder oder Freibeträge können sich auf deine Abzüge auswirken. Im öffentlichen Dienst können außerdem weitere Abzüge hinzukommen, beispielsweise Beiträge zur zusätzlichen Altersversorgung.

Bei Beamten funktioniert die Berechnung ebenfalls anders als bei Tarifbeschäftigten. Beamte zahlen grundsätzlich nicht dieselben Sozialversicherungsbeiträge wie sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer. Besonders die Krankenversicherung muss deshalb gesondert betrachtet werden. Ein Netto-Gehalt von Beamten und Tarifbeschäftigten lässt sich nicht allein anhand des Bruttobetrags sinnvoll vergleichen.

Tipps für Bewerber

Wenn du verschiedene Stellen im öffentlichen Dienst vergleichst, solltest du zunächst auf das angegebene Brutto-Gehalt achten. Dein späteres Netto kannst du anschließend anhand deiner persönlichen Situation abschätzen. Gerade bei Tarifbeschäftigten solltest du neben der Entgeltgruppe auch die Erfahrungsstufe berücksichtigen, denn sie beeinflusst die Höhe deines Brutto-Entgelts.

Verlasse dich bei der Berechnung nicht auf einen pauschalen Wert wie „vom Brutto bleiben immer 70 Prozent übrig“. Je nach Einkommen und persönlichen Voraussetzungen kann dein tatsächlicher Nettobetrag deutlich davon abweichen.

Fazit

Das Netto-Gehalt ist der Betrag, der nach Steuern und weiteren Abzügen von deinem Brutto-Gehalt übrig bleibt. Als Tarifbeschäftigter im öffentlichen Dienst werden insbesondere Lohnsteuer sowie Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung berücksichtigt. Für eine genaue Berechnung musst du immer deine persönlichen Steuer- und Versicherungsmerkmale einbeziehen.

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