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Öffentlicher Dienst – Ausbildung & Karriere

Pflichtpraktikum

Öffentlicher Dienst-ABC

Ein Pflichtpraktikum ist ein Praktikum, das dir einen Einblick in die Berufswelt ermöglicht und verbindlich durch deine Schule, in der Ausbildung oder im Studium vorgeschrieben ist. Auch Behörden, Ministerien und andere öffentliche Einrichtungen bieten solche Praktikumsplätze an. Für dich ist das eine gute Gelegenheit, den öffentlichen Dienst aus nächster Nähe kennenzulernen und herauszufinden, wie die Arbeit hinter den Kulissen einer Behörde tatsächlich aussieht.

Was du während des Praktikums machst, hängt stark von der jeweiligen Einrichtung ab. Du kannst beispielsweise Verwaltungsabläufe kennenlernen, bei der Vorbereitung von Vorgängen unterstützen, an Besprechungen teilnehmen oder Einblicke in bestimmte Fachbereiche erhalten. Bei einem Bundesministerium können das ganz andere Themen sein als bei einem Bundesamt oder einer kommunalen Verwaltung.

Wann gilt ein Praktikum als Pflichtpraktikum?

Entscheidend ist, dass das Praktikum aufgrund einer schulrechtlichen Bestimmung, einer Ausbildungsordnung oder einer hochschulrechtlichen Regelung vorgeschrieben ist. Bei Studierenden ergibt sich die Pflicht häufig aus der Studien- oder Prüfungsordnung. Der öffentliche Arbeitgeber kann deshalb einen entsprechenden Nachweis verlangen.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales verlangt bei seinen Pflichtpraktika für Studierende beispielsweise einen Nachweis darüber, dass das Praktikum Bestandteil des Studiums ist. Dafür kann unter anderem ein Auszug aus der Studien- oder Prüfungsordnung oder eine Bestätigung der Hochschule eingereicht werden.

Pflichtpraktikum bei einer Behörde

Nicht jede Behörde bietet dieselben Praktikumsmöglichkeiten an. Manche öffentlichen Arbeitgeber nehmen ausschließlich Pflichtpraktikanten auf. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bietet beispielsweise Pflichtpraktika für Studierende an, aber keine freiwilligen Praktika. Auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie weist bei seinen Praktikumsangeboten darauf hin, dass das Praktikum in der jeweiligen Prüfungs-, Ausbildungs- oder Studienordnung vorgeschrieben sein muss.

Pflichtpraktika gibt es jedoch nicht nur für Studierende. Auch Schüler können einen vorgeschriebenen Praxiseinsatz in einer öffentlichen Einrichtung absolvieren. Der Deutsche Wetterdienst schreibt beispielsweise Plätze für Schüler aus, deren Praktikum von der Schule vorgeschrieben ist. Welche Möglichkeiten für dich bestehen, solltest du also direkt bei der Behörde deiner Wahl prüfen.

Bewerbung für ein Pflichtpraktikum

Auch für ein Praktikum im öffentlichen Dienst kann eine richtige Bewerbung erforderlich sein. Welche Unterlagen du einreichen musst, legt die jeweilige Behörde fest. Häufig werden ein Anschreiben, ein Lebenslauf, Zeugnisse sowie ein Nachweis über das vorgeschriebene Praktikum verlangt. Bei Studierenden können außerdem eine aktuelle Studienbescheinigung und Leistungsnachweise hinzukommen.

Bewirb dich möglichst frühzeitig. Einige Behörden vergeben Praktikumsplätze nur in bestimmten Zeiträumen oder verlangen, dass deine Bewerbung mehrere Monate vor dem gewünschten Beginn eingeht. Überlege dir außerdem vorher, welcher Fachbereich dich besonders interessiert. Je konkreter du erklären kannst, warum du gerade dort dein Pflichtpraktikum machen möchtest, desto aussagekräftiger ist deine Bewerbung.

Wird ein Pflichtpraktikum bezahlt?

Ein vorgeschriebenes Pflichtpraktikum fällt grundsätzlich nicht unter den gesetzlichen Mindestlohn. Das gilt insbesondere für Praktika, die aufgrund schulrechtlicher Bestimmungen, einer Ausbildungsordnung oder einer hochschulrechtlichen Regelung verpflichtend absolviert werden müssen.

Das bedeutet allerdings nicht, dass Pflichtpraktika grundsätzlich unbezahlt sind. Öffentliche Arbeitgeber können eine Aufwandsentschädigung oder andere Vergütung vorsehen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zahlt Studierenden für ein dort absolviertes Pflichtpraktikum beispielsweise eine monatliche Aufwandsentschädigung. Welche Regelung bei deinem Praktikumsplatz gilt, solltest du vor Beginn direkt beim jeweiligen Arbeitgeber prüfen.

Tipps für Bewerber

Suche nicht nur nach dem Begriff „Praktikum“, sondern achte gezielt auf Ausschreibungen für Pflichtpraktika. Prüfe außerdem frühzeitig, welche Vorgaben deine Schule, Hochschule oder Ausbildungsordnung macht. Dauer, Zeitraum und erforderliche Tätigkeiten können festgelegt sein und müssen mit dem Angebot der Behörde zusammenpassen.

Nutze das Praktikum auch dafür, verschiedene Berufsbilder kennenzulernen und Fragen zu stellen. Ein Pflichtpraktikum kann dir einen realistischen Eindruck davon vermitteln, ob eine spätere Ausbildung, ein duales Studium oder eine andere Karriere im öffentlichen Dienst zu dir passt.

Fazit

Ein Pflichtpraktikum bietet dir die Möglichkeit, praktische Erfahrungen im öffentlichen Dienst zu sammeln und den Arbeitsalltag einer Behörde kennenzulernen. Da sich Dauer, Bewerbung, Aufgaben und Vergütung zwischen den öffentlichen Arbeitgebern unterscheiden, solltest du dich frühzeitig über die konkreten Bedingungen deiner Wunschbehörde informieren.

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