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Öffentlicher Dienst – Ausbildung & Karriere

Quereinstieg als Beamter / Beamtin

Öffentlicher Dienst-ABC

Du möchtest als Beamter oder Beamtin arbeiten, hast aber keinen klassischen Vorbereitungsdienst absolviert? Ein Quereinstieg ist unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem möglich. In der Bundesverwaltung gibt es Wege, bereits vorhandene berufliche oder akademische Qualifikationen für eine Beamtenlaufbahn anzuerkennen. Entscheidend ist jedoch nicht allein, dass du Berufserfahrung mitbringst. Deine Ausbildung, dein Studium und gegebenenfalls deine bisherige Tätigkeit müssen zu den Anforderungen der jeweiligen Laufbahn passen.

Der Quereinstieg ins Beamtenverhältnis unterscheidet sich damit deutlich vom Quereinstieg als Tarifbeschäftigter. Für Tarifbeschäftigte gibt es kein beamtenrechtliches Laufbahnsystem. Möchtest du dagegen Beamter werden, musst du zusätzlich die allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen und die erforderliche Laufbahnbefähigung besitzen oder erwerben.

Wie gelingt der Quereinstieg ins Beamtenverhältnis?

In der Bundesverwaltung kann die Laufbahnbefähigung nicht nur durch einen klassischen Vorbereitungsdienst erworben werden. Sie kann auch anerkannt werden, wenn du die für die entsprechende Laufbahn vorgeschriebene Vorbildung mitbringst. Dabei können je nach Laufbahngruppe beispielsweise eine passende Berufsausbildung, ein Bachelorabschluss oder ein Masterabschluss und zusätzliche hauptberufliche Tätigkeiten erforderlich sein.

Für den mittleren Dienst kann beispielsweise eine geeignete Berufsausbildung in Verbindung mit entsprechender Berufserfahrung zur Anerkennung der Laufbahnbefähigung führen. Für den gehobenen Dienst können ein geeigneter Bachelorabschluss und eine passende hauptberufliche Tätigkeit infrage kommen. Beim höheren Dienst bilden grundsätzlich ein Masterabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss sowie die erforderlichen weiteren Voraussetzungen die Grundlage. Deine Berufserfahrung muss dabei in puncto Fachrichtung und Schwierigkeit zur angestrebten Laufbahn passen.

Anerkennung der Laufbahnbefähigung

Ob deine bisherigen Qualifikationen ausreichen, entscheidest du nicht selbst. Die zuständige Behörde prüft, ob die Voraussetzungen für die Anerkennung der Laufbahnbefähigung erfüllt sind. Bei einer Anerkennung aufgrund der vorgeschriebenen Vorbildung ist grundsätzlich die zuständige oberste Dienstbehörde oder eine von ihr bestimmte Stelle zuständig.

Daneben kennt das Bundeslaufbahnrecht einen besonderen Weg: die sogenannte Befähigung durch Lebens- und Berufserfahrung. In diesem Fall kann die Laufbahnbefähigung durch den Bundespersonalausschuss oder einen von ihm bestimmten unabhängigen Ausschuss anerkannt werden. Dafür müssen deine bisherigen Erfahrungen zeigen, dass du in der Lage bist, die Aufgaben der angestrebten Laufbahn wahrzunehmen.

Quereinstieg als „andere Bewerberin“ oder „anderer Bewerber“

Eine besondere Möglichkeit besteht im Bundesdienst für sogenannte andere Bewerberinnen und Bewerber. Dieser Weg kommt infrage, wenn du die regulären Voraussetzungen für die Laufbahnbefähigung nicht erfüllst, aber aufgrund deiner Lebens- und Berufserfahrung für die Aufgaben der Laufbahn geeignet bist.

Diese Form des Quereinstiegs ist allerdings keine allgemeine Abkürzung ins Beamtenverhältnis. Eine Einstellung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, etwa wenn keine geeigneten Bewerber mit entsprechender Laufbahnbefähigung zur Verfügung stehen oder ein besonderes dienstliches Interesse an der Einstellung besteht. Ist für einen Beruf aufgrund besonderer Rechtsvorschriften zwingend eine bestimmte Ausbildung, Vorbildung oder Prüfung vorgeschrieben, kann dieser Weg ausgeschlossen sein.

Berufserfahrung kann beim Einstieg wichtig sein

Gerade für berufserfahrene Quereinsteiger kann die bisherige Tätigkeit eine wichtige Rolle spielen. Nach der aktuellen Bundeslaufbahnverordnung muss eine berücksichtigungsfähige hauptberufliche Tätigkeit nach Fachrichtung und Schwierigkeit den Tätigkeiten der angestrebten Beamtenlaufbahn entsprechen. Eine mehrjährige Tätigkeit in einem völlig anderen Beruf führt deshalb nicht automatisch zur Laufbahnbefähigung.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann umfangreiche einschlägige Berufserfahrung sogar dazu führen, dass du nicht zwingend im Eingangsamt einer Laufbahn beginnen musst. Die Bundeslaufbahnverordnung ermöglicht in bestimmten Fällen eine Einstellung in ein Beförderungsamt. Auch dafür gelten jedoch konkrete Anforderungen an Art, Dauer und Niveau deiner bisherigen beruflichen Tätigkeit.

Wo findest du passende Stellen?

Achte bei Stellenausschreibungen genau auf Formulierungen wie „Laufbahnbefähigung“ oder „Voraussetzungen für die Anerkennung der Laufbahnbefähigung“. Solche Angaben können darauf hinweisen, dass sich neben bereits verbeamteten Bewerbern auch Personen mit passenden Berufs- oder Studienabschlüssen bewerben können. Aktuelle Ausschreibungen der Bundesverwaltung zeigen beispielsweise Stellen, bei denen alternativ eine bestehende Laufbahnbefähigung oder ein bestimmter Berufs- beziehungsweise Hochschulabschluss verlangt wird.

Ob anschließend tatsächlich eine Verbeamtung möglich ist, ergibt sich aus der konkreten Ausschreibung und den beamtenrechtlichen Voraussetzungen. Ein Quereinstieg in den öffentlichen Dienst bedeutet deshalb nicht automatisch einen Quereinstieg ins Beamtenverhältnis.

Auswahlverfahren

Auch als Quereinsteiger musst du dich im Bewerbungsverfahren gegen andere geeignete Bewerber durchsetzen. Öffentliche Ämter werden grundsätzlich nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vergeben. Je nach Behörde und Stelle können ein Vorstellungsgespräch, ein Einstellungstest, ein Assessment-Center oder weitere Auswahlstufen vorgesehen sein.

Auf solche Auswahlverfahren kannst du dich gezielt vorbereiten. Die Gewerkschaft ver.di empfiehlt die Vorbereitungsmaterialien des Ausbildungspark Verlags. Der Ausbildungspark Verlag ist als renommierter Fachverlag auf Bewerbungen und Auswahlverfahren spezialisiert und bietet dafür passende Bücher und Online-Trainings an.

Tipps für Bewerber

Lies die Anforderungen einer Stellenausschreibung besonders genau. Entscheidend ist nicht nur dein höchster Abschluss, sondern auch dessen Fachrichtung und deine bisherige Berufserfahrung. Wenn eine Anerkennung der Laufbahnbefähigung möglich ist, solltest du durch Zeugnisse, Abschlussurkunden und Arbeitsnachweise möglichst eindeutig belegen können, welche Qualifikationen und Tätigkeiten du bereits erworben beziehungsweise ausgeübt hast.

Beachte außerdem, dass das Laufbahnrecht von Bund und Ländern unterschiedlich geregelt ist. Die beschriebenen Wege beziehen sich vor allem auf die Bundesverwaltung. Wenn du dich bei einem Land oder einer Kommune bewerben möchtest, gelten die beamtenrechtlichen Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes.

Fazit

Ein Quereinstieg als Beamter oder Beamtin ist möglich, aber an klare Voraussetzungen gebunden. Du musst nicht in jedem Fall einen klassischen Vorbereitungsdienst absolvieren, wenn deine vorhandene Ausbildung, dein Studium und deine Berufserfahrung für die angestrebte Laufbahn anerkannt werden können. Entscheidend sind die konkrete Stellenausschreibung, deine Laufbahnbefähigung und die allgemeinen Voraussetzungen für eine Verbeamtung. Mit einer passenden beruflichen Vorqualifikation kann sich deshalb auch nach mehreren Jahren in einem anderen Beschäftigungsverhältnis noch ein Weg in eine Beamtenlaufbahn eröffnen.

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