Tarifbeschäftigte
Öffentlicher Dienst-ABC
Als Tarifbeschäftigte oder Tarifbeschäftigter arbeitest du im öffentlichen Dienst auf Grundlage eines normalen Arbeitsvertrags. Du bist also nicht verbeamtet, kannst aber trotzdem bei Bundesbehörden, Landesverwaltungen, Städten, Gemeinden, Hochschulen, Schulen und vielen anderen öffentlichen Arbeitgebern beschäftigt sein.
Die Arbeitsbedingungen richten sich häufig nach einem Tarifvertrag. Beim Bund und bei vielen Kommunen gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, kurz TVöD. Bei den Ländern gilt überwiegend der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder, kurz TV-L. Darin sind unter anderem Entgelt, Arbeitszeit, Urlaub und weitere Arbeitsbedingungen geregelt.
Inhalte:
Tarifbeschäftigte und Beamte: Was ist der Unterschied?
Der wichtigste Unterschied liegt im Beschäftigungsverhältnis. Tarifbeschäftigte schließen einen Arbeitsvertrag und stehen in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis. Beamte werden dagegen ernannt und stehen in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis. Deshalb gelten für beide Gruppen unterschiedliche Regeln bei Bezahlung, Altersversorgung, Streikrecht und Karrierewegen.
Tarifbeschäftigte erhalten Entgelt nach Tarifvertrag und sind grundsätzlich in der gesetzlichen Sozialversicherung abgesichert. Beamte erhalten Besoldung und haben besondere Rechte und Pflichten. Hoheitsrechtliche Befugnisse sollen nach dem Grundgesetz als ständige Aufgabe in der Regel Personen übertragen werden, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen. Trotzdem übernehmen Tarifbeschäftigte einen großen Teil der vielfältigen Aufgaben des öffentlichen Dienstes.
TVöD und TV-L: Welcher Tarifvertrag gilt?
Welcher Tarifvertrag für dich gilt, hängt vor allem von deinem Arbeitgeber ab. Für Tarifbeschäftigte des Bundes und vieler kommunaler Arbeitgeber gilt der TVöD. Beschäftigte der Länder werden überwiegend nach dem TV-L bezahlt. In einer Stellenausschreibung findest du normalerweise direkt den Hinweis auf den geltenden Tarifvertrag und die vorgesehene Entgeltgruppe.
Für deine Bewerbung lohnt es sich, Abkürzungen wie TVöD, TV-L und E beziehungsweise EG zu kennen. Sie zeigen dir schnell, nach welchem Tarifwerk die Stelle bezahlt wird und welcher Gehaltsrahmen vorgesehen ist.
Gehalt: Entgeltgruppe und Stufe
Das Gehalt von Tarifbeschäftigten wird als Entgelt bezeichnet. Im TVöD gibt es 15 Entgeltgruppen. Innerhalb der Entgeltgruppen gibt es mehrere Stufen. Vereinfacht gesagt beschreibt die Entgeltgruppe, wie anspruchsvoll und verantwortlich die Tätigkeit bewertet ist, während die Stufe vor allem die einschlägige Berufserfahrung berücksichtigt.
Für Berufseinsteiger ist wichtig: Ein bestimmter Schul-, Ausbildungs- oder Studienabschluss führt nicht automatisch zu einer bestimmten Entgeltgruppe. Entscheidend sind die Tätigkeitsmerkmale der Stelle und die persönlichen Voraussetzungen. Typischerweise liegen Stellen mit abgeschlossener Berufsausbildung in anderen Entgeltbereichen als Tätigkeiten, für die ein Bachelor oder Master verlangt wird. Die konkrete Entgeltgruppe steht meist schon in der Ausschreibung.
Einstieg nach Ausbildung oder Studium
Du kannst auf vielen Wegen Tarifbeschäftigter im öffentlichen Dienst werden. Nach einer Ausbildung kommen zum Beispiel Tätigkeiten in Verwaltung, IT, Technik, Handwerk oder sozialen Bereichen infrage. Mit Bachelor oder Master kannst du dich auf passende Fach- und Verwaltungsstellen bewerben. Anders als bei Beamten gibt es für Tarifbeschäftigte kein Laufbahnsystem mit mittlerem, gehobenem oder höherem Dienst.
Das macht den Einstieg oft flexibler. Entscheidend ist, ob du die Anforderungen der ausgeschriebenen Stelle erfüllst. Auch ein Wechsel aus der Privatwirtschaft in den öffentlichen Dienst ist möglich, wenn Qualifikation und Berufserfahrung zur Stelle passen.
Welche Vorteile hat eine Tarifbeschäftigung?
Tarifverträge schaffen verlässliche Rahmenbedingungen für Gehalt und Arbeitsbedingungen. Beim Bund richtet sich das Entgelt nach Entgeltgruppe und Stufe. Zusätzlich können je nach Tarifvertrag und Stelle zum Beispiel Jahressonderzahlungen, Zulagen und eine betriebliche Altersversorgung hinzukommen. Für Tarifbeschäftigte des Bundes gibt es neben der gesetzlichen Rentenversicherung eine Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes.
Außerdem gilt für Tarifbeschäftigte kein beamtenrechtliches Streikverbot. Sie können ihre Interessen durch Personal- oder Betriebsräte und Gewerkschaften vertreten. Welche weiteren Vorteile dein Arbeitgeber bietet, etwa mobiles Arbeiten, flexible Arbeitszeiten oder ein Jobticket, hängt von der jeweiligen Behörde und Stelle ab.
Tipps für Bewerber
Achte bei Stellenanzeigen besonders auf die Begriffe Tarifbeschäftigung, TVöD oder TV-L, Entgeltgruppe und Stufe. Prüfe außerdem genau, welcher Ausbildungs- oder Studienabschluss verlangt wird. Wenn zum Beispiel E 9b TVöD angegeben ist, weißt du bereits vor der Bewerbung, nach welcher Entgeltgruppe die Stelle grundsätzlich bewertet ist.
Vergleiche nicht nur das Bruttogehalt mit einer Beamtenstelle. Tarifbeschäftigte und Beamte haben unterschiedliche Systeme bei Sozialversicherung, Altersversorgung und weiteren Leistungen. Für deinen Berufseinstieg ist vor allem entscheidend, welche Beschäftigungsform zu deinem gewünschten Beruf und deinen persönlichen Plänen passt.
Fazit
Tarifbeschäftigte sind Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst und bilden neben Beamten eine zentrale Beschäftigtengruppe bei Bund, Ländern und Kommunen. Sie arbeiten mit einem Arbeitsvertrag, werden nach Tarifvertrag bezahlt und haben kein beamtenrechtliches Laufbahnsystem.
Für junge Berufseinsteiger sind Tarifstellen besonders interessant, weil sie in sehr vielen Berufsgruppen angeboten werden. Wenn du bei einer Ausschreibung auf TVöD, TV-L, Entgeltgruppe und Stufe achtest, kannst du die wichtigsten Bedingungen einer Tarifstelle schnell einordnen und gezielt prüfen, ob sie zu deinem Ausbildungs- oder Studienabschluss passt.
