Übernahme nach der Ausbildung
Öffentlicher Dienst-ABC
Die Übernahme nach der Ausbildung ist für viele junge Menschen ein wichtiger Punkt bei der Wahl ihres Ausbildungsplatzes. Im öffentlichen Dienst sind die Chancen häufig gut, weil Behörden ihren eigenen Nachwuchs gezielt ausbilden. Eine automatische Garantie gibt es aber nicht überall. Ob du nach der Abschlussprüfung weiterbeschäftigt wirst, hängt vom Arbeitgeber, vom Ausbildungsberuf und von den konkreten Übernahmeregeln ab.
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Ist die Übernahme nach der Ausbildung garantiert?
Nein, eine allgemeine Übernahmegarantie für alle Auszubildenden im öffentlichen Dienst gibt es nicht. Manche Behörden kündigen schon in der Ausbildungsstelle eine vorgesehene oder grundsätzlich mögliche Übernahme an. Andere knüpfen sie an bestimmte Leistungen oder beschäftigen erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen zunächst befristet weiter. Beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist zum Beispiel für mehrere Ausbildungsberufe vorgesehen, dass Auszubildende mit mindestens 67 Punkten grundsätzlich zwei Jahre weiterbeschäftigt werden können. Besonders gute Absolventen können dort eine dauerhafte Beschäftigung erhalten.
Wovon hängt die Übernahme ab?
Entscheidend ist zunächst, dass du deine Ausbildung erfolgreich abschließt. Zusätzlich können deine Leistungen in Berufsschule und Praxis, dein Verhalten während der Ausbildung sowie der Personalbedarf der Behörde eine Rolle spielen. Manche Arbeitgeber nennen konkrete Mindestnoten oder Punktzahlen, andere sprechen allgemein von guter Leistung und Eignung. Deshalb lohnt es sich, die Übernahmebedingungen bereits vor der Bewerbung genau zu lesen. Auch wenn keine feste Zusage gemacht wird, kannst du deine Chancen durch Zuverlässigkeit, gute Arbeit und engagiertes Verhalten während der Ausbildung deutlich verbessern.
Befristete oder unbefristete Übernahme
Eine Übernahme kann befristet oder unbefristet erfolgen. Eine befristete Weiterbeschäftigung gibt dir zunächst die Möglichkeit, Berufserfahrung zu sammeln und dich für spätere interne Stellen zu empfehlen. Andere Behörden planen direkt eine unbefristete Einstellung. So weist die Bundesnetzagentur in aktuellen Ausbildungsangeboten darauf hin, dass Absolventinnen und Absolventen nach der Ausbildung in verschiedenen Referaten und Aufgabenbereichen eingesetzt werden können. In einzelnen Ausschreibungen wird eine unbefristete Übernahme ausdrücklich vorgesehen. Deshalb solltest du bei mehreren Ausbildungsangeboten auch die Perspektive nach dem Abschluss vergleichen.
Übernahme nach einer Beamtenausbildung
Bei einer Beamtenausbildung gelten andere Regeln als bei einer klassischen tariflichen Ausbildung. Während des Vorbereitungsdienstes bist du häufig Beamtin oder Beamter auf Widerruf. Nach erfolgreichem Abschluss kann die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe vorgesehen sein, wenn die weiteren beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Im Berliner Justizvollzug wird beispielsweise ausdrücklich angegeben, dass erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen bei vorliegender charakterlicher und gesundheitlicher Eignung in das Beamtenverhältnis auf Probe übernommen werden.
Tipps für Bewerber
Achte bereits bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz auf Formulierungen wie „Übernahme vorgesehen“, „gute Übernahmechancen“ oder „unbefristete Weiterbeschäftigung“. Frage im Vorstellungsgespräch ruhig nach, wie viele Auszubildende in den vergangenen Jahren übernommen wurden und welche Bedingungen dafür gelten. Während der Ausbildung solltest du zuverlässig arbeiten, gute Leistungen anstreben und verschiedene Einsatzbereiche kennenlernen. So erhöhst du nicht nur deine Übernahmechancen, sondern weißt am Ende der Ausbildung auch besser, in welchem Bereich du später arbeiten möchtest.
Fazit
Die Übernahme nach der Ausbildung im öffentlichen Dienst ist häufig eine attraktive Perspektive, aber nicht bei jedem Arbeitgeber automatisch garantiert. Manche Behörden bieten eine befristete Weiterbeschäftigung, andere planen direkt eine unbefristete Übernahme oder den Wechsel in ein Beamtenverhältnis auf Probe. Wenn dir Arbeitsplatzsicherheit besonders wichtig ist, solltest du die Übernahmeregeln schon bei der Wahl deiner Ausbildungsstelle prüfen und während der Ausbildung durch gute Leistungen und Zuverlässigkeit überzeugen.
