Übernahmechancen
Öffentlicher Dienst-ABC
Übernahmechancen beschreiben, wie wahrscheinlich es ist, dass du nach deiner Ausbildung oder deinem dualen Studium bei deinem öffentlichen Arbeitgeber weiterbeschäftigt wirst. Für junge Bewerber ist das ein wichtiger Punkt bei der Wahl des Ausbildungsplatzes, denn eine gute Übernahmeperspektive erleichtert den direkten Einstieg ins Berufsleben. Im öffentlichen Dienst sind die Chancen in vielen Bereichen gut, weil Behörden ihren Nachwuchs häufig entsprechend dem späteren Personalbedarf ausbilden. Eine allgemeine Übernahmegarantie für alle Auszubildenden gibt es trotzdem nicht.
Inhalte:
Wie gut sind die Übernahmechancen im öffentlichen Dienst?
Die Übernahmechancen unterscheiden sich je nach Behörde, Beruf und Personalbedarf. Manche Arbeitgeber sprechen bereits in ihren Ausbildungsangeboten von sehr guten Übernahmechancen. Die Berliner Steuerverwaltung richtet die Zahl ihrer Ausbildungsplätze beispielsweise am voraussichtlichen Personalbedarf aus und nennt bei mindestens ausreichenden Leistungen und persönlicher Eignung sehr gute Chancen auf eine anschließende Beschäftigung. Andere Behörden bieten nach erfolgreicher Ausbildung zunächst eine befristete Weiterbeschäftigung an. Deshalb solltest du die Angaben des jeweiligen Arbeitgebers genau prüfen.
Wovon hängen deine Übernahmechancen ab?
Wichtig sind vor allem ein erfolgreicher Ausbildungsabschluss, deine Leistungen und deine persönliche Eignung. Auch Zuverlässigkeit, Lernbereitschaft, Teamfähigkeit und dein Verhalten in den Praxisphasen können für den späteren Einsatz eine Rolle spielen. Beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales erhalten Auszubildende bestimmter Berufe nach einem Abschluss mit mindestens 67 Punkten grundsätzlich die Möglichkeit, zunächst zwei Jahre weiterzuarbeiten. Besonders guten Absolventen kann eine dauerhafte Beschäftigung ermöglicht werden. Neben deiner Leistung bleibt aber auch entscheidend, ob passende Stellen vorhanden sind.
Beamtenausbildung und Tarifausbildung
Bei einer klassischen Tarifausbildung bedeutet Übernahme meist, dass du nach dem Abschluss einen Arbeitsvertrag als Tarifbeschäftigte oder Tarifbeschäftigter erhältst. Bei einer Beamtenausbildung absolvierst du dagegen häufig einen Vorbereitungsdienst im Beamtenverhältnis auf Widerruf. Nach bestandener Laufbahnprüfung kann anschließend die Ernennung zur Beamtin oder zum Beamten auf Probe vorgesehen sein, wenn du die weiteren Voraussetzungen erfüllst. Auch hier solltest du darauf achten, ob die Behörde eine Übernahme ausdrücklich zusagt oder lediglich gute Chancen nennt.
Tipps für Bewerber
Achte schon bei der Stellensuche auf Formulierungen wie „sehr gute Übernahmechancen“, „Übernahme vorgesehen“, „unbefristete Übernahme“ oder „Weiterbeschäftigung nach erfolgreichem Abschluss“. Prüfe auch, ob bestimmte Mindestleistungen verlangt werden und ob die Ausbildung am tatsächlichen Personalbedarf ausgerichtet ist. Im Vorstellungsgespräch kannst du sachlich nach den bisherigen Übernahmequoten und den Voraussetzungen für eine Weiterbeschäftigung fragen. Während der Ausbildung verbesserst du deine Chancen vor allem durch gute Leistungen, Zuverlässigkeit und engagierte Mitarbeit. So schaffst du die besten Voraussetzungen für einen direkten Berufseinstieg im öffentlichen Dienst.
