Unfallversicherung
Öffentlicher Dienst-ABC
Die gesetzliche Unfallversicherung schützt dich, wenn du im Zusammenhang mit deiner Arbeit oder Ausbildung einen Unfall erleidest oder an einer anerkannten Berufskrankheit erkrankst. Als Tarifbeschäftigte oder Tarifbeschäftigter beziehungsweise als Auszubildende oder Auszubildender im öffentlichen Dienst bist du grundsätzlich kraft Gesetzes versichert. Du musst dafür keinen eigenen Vertrag abschließen und zahlst keinen eigenen Beitrag. Die Kosten trägt dein Arbeitgeber.
Inhalte:
Wann bist du versichert?
Zum Versicherungsschutz gehören vor allem Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten. Ein Arbeitsunfall kann zum Beispiel während deiner Tätigkeit, auf einem Dienstweg oder bei einer dienstlich veranlassten Veranstaltung passieren. Auch der unmittelbare Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstelle ist grundsätzlich versichert. Seit der gesetzlichen Klarstellung gilt der Schutz außerdem bei versicherter Tätigkeit im Homeoffice grundsätzlich im gleichen Umfang wie am Arbeitsplatz. Reine private Unfälle fallen dagegen nicht unter die gesetzliche Unfallversicherung.
Welche Leistungen gibt es nach einem Arbeitsunfall?
Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall soll die Unfallversicherung deine Gesundheit und Arbeitsfähigkeit möglichst vollständig wiederherstellen. Dazu können medizinische Behandlung, Rehabilitation und Unterstützung bei der Rückkehr in den Beruf gehören. Wenn du wegen eines Versicherungsfalls länger arbeitsunfähig bist, kommen je nach Voraussetzungen auch Geldleistungen wie Verletztengeld infrage. Bei dauerhaften Folgen können weitere Leistungen bis hin zu einer Unfallrente möglich sein.
Unfallversicherung bei Beamten
Für Beamtinnen und Beamte gelten andere Regeln. Personen, für die beamtenrechtliche Unfallfürsorgevorschriften gelten, sind grundsätzlich nicht in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Bei einem Dienstunfall greift stattdessen die Unfallfürsorge des Dienstherrn. Für Bundesbeamte umfasst sie unter anderem Heilverfahren, Unfallausgleich und bei schweren dauerhaften Folgen weitere Versorgungsleistungen. Auch der mit dem Dienst zusammenhängende Weg zur und von der Dienststelle kann als Dienstunfall geschützt sein.
Tipps für Berufseinsteiger
Wenn dir bei der Arbeit, während der Ausbildung oder auf dem versicherten Arbeitsweg ein Unfall passiert, solltest du ihn möglichst schnell deinem Arbeitgeber beziehungsweise deiner Ausbildungsstelle melden. Bei Verletzungen kann außerdem eine Behandlung durch eine Durchgangsärztin oder einen Durchgangsarzt erforderlich sein. Für deine Bewerbung musst du dich um die gesetzliche Unfallversicherung normalerweise nicht selbst kümmern. Wichtig ist vor allem, den Unterschied zu kennen: Tarifbeschäftigte und Auszubildende sind grundsätzlich gesetzlich unfallversichert, während Beamte über die beamtenrechtliche Unfallfürsorge abgesichert sind.
